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Über uns

Eingewöhnungkonzeption für Kinder unter 3 Jahren


Ergänzung zur aktuellen Konzeption

 

Es sagte einmal die kleine Hand zur großen Hand:
"Du große Hand, ich brauche Dich,
weil ich bei Dir geborgen bin.
Ich spüre Dich, wenn ich wach werde,
wenn ich Hunger habe und Du mich fütterst.
Wenn ich meine ersten Schritte versuche und Du mich hältst,
weil ich zu Dir kommen kann, wenn ich Angst habe.
Ich bitte Dich, bleib in meiner Nähe und halte mich!"

Und es sagte die große Hand zur kleinen Hand:
"Du kleine Hand, ich brauche Dich,
das spüre ich, weil ich für Dich sorgen darf,
weil ich mit Dir spielen und lachen kann,
weil ich mit Dir wunderbare Dinge entdecke,
weil ich Deine Wärme fühle und Dich lieb habe,
weil Du ein Teil von mir bist.
Ich bitte Dich, bleib in meiner Nähe und halte mich!"

Vorwort

Die gesellschaftlichen Bedingungen und deren ständiger Wandel wirken sich vermehrt auf die Erwartungen und Bedürfnisse gegenüber Tageseinrichtungen für Kinder aus.
Neue Lebenskonzepte und Familienmodelle wie die Berufstätigkeit beider Elternteile, Alleinerziehende und Ein-Kind-Familien erfordern eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren als bedarfsgerechtes Angebot zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kindererziehung.

Auch für die Eltern in der Gemeinde Küssaberg wird die Betreuung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr zunehmend ein notwendiges Angebot zur Unterstützung bei der Betreuung des Kindes und dem Aufbau sozialer Hilfsnetze.

Die Gemeinde Küssaberg hat das Kinder- und Jugendhaus seit September 2006 zur Betreuung von Kindern ab dem 2. Lebensjahr geöffnet.
Seit Januar 2008 steht die Einrichtung auch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr offen.

Damit die Tagesstätte jedem Kind gerecht werden kann, ergänzen wir unsere bestehende pädagogische Konzeption mit diesem Eingewöhnungskonzept.

Die Aufnahme von Kindern ab dem 1. Lebensjahr ist für unsere Einrichtung eine Pilotphase. Wir schlagen in der Kinderbetreuung ein neues Kapitel auf.

Mit dem vorliegenden Eingewöhnungskonzept wollen wir eine sensible Begleitung für jedes Kind vom Elternhaus in die Tagesstätte ermöglichen und gewährleisten. Darüber hinaus werden wir die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern festlegen.
Damit wollen wir betonen:
In der Verantwortung um die Entwicklung der Kinder stehen beide - die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte.

Küssaberg, im Juli 2010
Das Team des Kinder- und Jugendhauses
Silvia Schindler, Leitung

Aufnahmekriterien

In familiärer Atmosphäre werden die Kinder in der Einrichtung von geschultem Personal vormittags in einer kleinen Gruppe individuell betreut. Am Nachmittag mischt sich die Gruppe und die Kleinkinder verbringen ihre Zeit auch mit den Schulkindern.

Vorangig vergeben wir Plätze nach folgenden Aufnahmekriterien:

  • die Plätze für die Kleinkinder werden nur für Kinder aus dem Einzugsgebiet Küssaberg zur Verfügung stehen
  • die Eltern sind alleinerziehend und berufstätig
  • an Arbeitssuchende oder in Ausbildung befindende
  • wenn beide Elternteile berufstätig sind
  • soziale Härtefälle

Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leitung im Einvernehmen mit der Gemeinde und bei Härtefällen in Absprache mit dem Kreisjugendamt Waldshut-Tiengen.

Kinder können ganzjährig aufgenommen werden, sofern Plätze vorhanden sind, beziehungsweise frei werden. Es gibt einen Bewerbungsbogen, mit dem sich Eltern vormerken lassen können.

Unsere Ziele

  • Förderung der Ich-, der Sozial- und der Sachkompetenz
  • Stärkung der Selbständigkeit
  • Erziehung zur Sauberkeit und Körperpflege
  • Kennenlernen der materiellen und sozialen Umwelt
  • Vermittlung von Gruppenzusammengehörigkeit
  • Förderung der Kreativität und der Sprache


Kinder und Erzieher leben im Kinder- und Jugendhaus ganz einfach einen Großteil des Tages miteinander - mit allem, was dazugehört.

Das Kinder- und Jugendhaus ist ein attraktiver, lebendiger Ort für Kinder - hier ist Raum und Zeit zum Spielen, Toben, Werken, Experimentieren, Entdecken und Lernen, Träumen ..., um mit- und voneinander etwas zu lernen oder gemeinsam etwas zu unternehmen.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte

Sie haben sich in unserer Einrichtung um einen Platz für Ihr Kind beworben und wollen es anmelden.
Wenn Ihr Kind zu uns kommt, wird das die erste längere Trennungsphase sein, die es macht. Sie sollten bedenken, dass Ihr Kind anfänglich unter der Trennung leiden kann.
Eine sensible Begleitung ist während der Eingewöhnungszeit sehr wichtig.
Duch einfühlsames Eingehen, Trösten, ablenkende Spielangebote können wir Pädagoginnen mit Ihnen zusammen erreichen, dass sich Ihr Kind in einer angemessenen Zeit ganz selbstverständlich von Ihnen trennen und sich mit Interesse, Neugier und Freude auf die Spielangebote und die anderen Spielkameraden einlassen wird.

Die Eingewöhnungzeit wird verdeutlichen, wie bedeutsam das Zusammenwirken von Kinderbetreuung und Gespächen mit Ihnen, den Erziehungsberechtigten, ist. Eine kleine Inervention zur rechten Zeit kann die Weiche zu einer postitven Entwicklung stellen. Um einen guten Start zu ermöglichen, is es uns ein dringendes Anliegen, mit Ihnen im Vorfeld ein offenes, vertrauensvolles Gespräch über das Lebensumfeld Ihres Kindes zu führen. Im Dialog mit Ihnen werden wir die Einzelheiten des Eingewöhnungsprozesses besprechen. Wir möchten durch intensive Zusammenarbeit mit Ihnen eine Erziehungspartnerschaft bilden. Dazu gehören der tägliche Austausch, intensive halbjährliche Elterngespräche sowie Elternveranstaltungen.

Für Ihr Kind bedeutet der Besuch einer Kindertagesstätte einen enormen Schritt:

  • es muss sich in einer fremden Welt mit ihm fremden Menschen zurechtfinden
  • es erlebt unbekannte und aufregende Aktions- und Erfahrungsräume, sowohl in den Innenräumen wie im Außenbereich
  • das Zusammensein mit vielen anderen Kindern ist ihm fremd
  • das Kind muss sich an einen festen Tagesablauf, an Regeln und Absprachen gewöhnen
  • es muss für mehrere Stunden mit der Trennung von den Eltern fertig werden
  • ihr Kind muss sich auf fremde Bezugspersonen einlassen und eine Beziehung aufbauen


Dies alles sind hohe Anforderungen an Ihr Kind.
Kinder, die zum ersten Mal in eine Kindergruppe kommen, brauchen am Anfang einen tröstenden Arm und motivierenden Zuspruch. Wir sind uns jedoch sicher, dass Ihr Kind mit Ihrer Hilfe und Ihrer Unterstützung durchaus in der Lage sein wird, diese Situation zu bewältigen.

Bis sich Ihr Kind in unserer Einrichtung eingewöhnt hat und es eine Beziehung zu uns Erzieherinnen aufgebaut hat, ist die Begleitung durch eine dem Kind vertraute Person (in der Regel ist dies ein Elternteil) unbedingt notwendig.

Erst wenn das Kind Vertrauen zu einer Erzieherin aufgebaut hat, kann die begleitende Mutter / der begleitende Vater das Kind über mehrere Stunden bei uns in der Kindertageseinrichtung alleine lassen.

Dies erfordert:
Zeit - Geduld - Verständnis und Unterstützung.

Nehmen Sie Sich Zeit ! ! !

Schritt für Schritt erobert das Kind seine Umgebung und erweitert auf diese Weise seinen Handlungsspielraum.

Bitte bedenken Sie:
Jedes Kind hat sein eigenes Tempo, und so werden die Eingewöhnungsphasen unterschiedlich lang sein.

Verlauf der Eingewöhnung

1. Erstgespräch mit den Eltern und die ersten 3 Tage
(Grundphase)

Zum Aufbau einer positiven Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sind die Gespräche im Vorfeld der Aufnahme sehr wichtig. Das Erstgespräch dient den Eltern zum Kennenlernen der Einrichtung, zum allgemeinen Austausch und zur Klärung der Eingewöhnungsphase.
Die Eltern entscheiden, wann sie ihr Kind in die Einrichtung bringen. Die Betreuungstage und Betreuungszeiten werden im Erstgespräch jedoch festgelegt.
In den ersten Tagen kommt die Betreuungsperson mit dem Kind zusammen in die Einrichtung. Gemeinsam verbringen sie etwa eine Stunde in der Gruppe und anschließend geht das Kind wieder mit nach Hausse.

Was die Eltern beachten:

  • sie greifen nicht in das Gruppengeschehen ein, verhalten sich eher passiv
  • sie drängen das Kind nicht, sich von ihnen zu entfernen
  • sie akzeptieren es, wenn das Kind ihre Nähe sucht

Die Aufgabe der Eltern ist es: "sicherer Hafen" zu sein.
Das Kind musss das Gefühl haben, dass die Aufmerksamkeit der Begleitperson jederzeit da ist.

Aufgabe der Erzieherin:

  • sie nimmt vorsichtig Kontakt mit dem Kind auf, ohne es zu drängeln. Dazu eignet sich am besten ein Spielangebot oder sie beteiligt sich am Spiel des Kindes
  • sie beobachtet das Verhalten zwischen der Bezugsperson und dem Kind



2. Der Vierte Tag
(Trennungsversuch)

Die Bezugsperson begleitet das Kind wie in den ersten drei Tagen in die Einrichtung. Einige Minuten nach der Ankunft verabschiedet sich die Bezugsperson von dem Kind, verlässt das Haus. Vater oder Mutter bleiben jedoch in der Nähe.

Die Reaktion des Kindes sind der Maßstab für die Fortsetzung oder den Abbruch dieses Trennungsversuches:

  • wirkt das Kind nach dem Weggang der Begleitperson verstört, beginnt untröstlich zu weinen und lässt sich nicht trösten oder ablenken, so muss die Begleitperson sofort zurückgeholt werden
  • zeigt das Kind gleichmütige an der Umwelt interessierte Reaktionen und beginnt es zu spielen, so wird der Trennungsversuch fürdie Zeit festgelegt, die die Eltern und Erzieherinnen für richtig halten und gemeinsam absprechen.

Wichtig ist in dieser Phase das Zwischengespräch zwischen den Eltern und der Erzieherin, um anstehende Fragen und Unklarheiten oder Unsicherheiten zu besprechen. Auch muss der weitere Verlauf der Eingewöhnung festgelegt werden.


3. Die Stabilisierungsphase

Ab dem 4. Tag versucht die Erzieherin die Versorgung des Kindes zu übernehmen:

  • sie bietet sich als Spielpartner an
  • sie wickelt das Kind
  • ist dem Kind beim Essen behilflich
  • sie bezieht das Kind in das Gruppengeschehen ein
  • sie führt das Kind an kleinere Aufgaben heran und bezieht es in die anfallenden Tätigkeiten ein

Die Mutter / der Vater überlässt es jetzt immer öfter der Erzieherin, auf die Signale des Kindes zu reagieren und hilft nur noch, wenn das Kind die Erzieherin noch nicht als Vertrauensperson akzeptiert.

Hat das Kind beim Trennungsversuch am 4. Tag gelassen auf die Trennung reagiert oder liess es sich von der Erzieherin trösten, so sollte die Trennungszeit in den nächsten Tagen ausgedehnt werden.
Die Eltern sollten jederzeit erreichbar sein.

Wenn sich das Kind am 4. Tag nicht von der Bezugsperson trennen konnte, so sollte die Begleitperson wie zuvor am Gruppengeschehen teilnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Trennungsversuch wagen.


4. Schlussphase

Die Eingewöhnungszeit ist beendet, wenn das Kind die Erzieherin als "sichere Basis" und als Ansprechpartnerin akzeptiert hat. Die Begleitperson hält sich nicht mehr in der Einrichtung auf. Sie ist jedoch in Notfällen zu erreichen.